Gewährleistung oder doch Garantie ?

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Am 16. März 2012 hat das Schweizerische Parlament einer Revision der kaufvertraglichen Verjährungsfrist, respektive einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist von einem auf zwei Jahre zugestimmt. Gerne erklären wir Ihnen kurz was damit gemeint ist und was sich auf den 1. Januar 2013 verändert hat.

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel an der verkauften Ware zum Schutz für die Käufer. Diese Mängel müssen bei der Übergabe an den Käufer vorhanden sein (Zeitpunkt der Gefahrenübergabe). Sollte der Käufer, die Ware nicht sofort benutzen, kann er – wenn er dies zu beweisen in der Lage ist – bis zu zwei Jahre diese Mängel geltend machen.

Bei einer Garantie handelt es sich hingegen um eine zusätzliche freiwillige Erklärung des Herstellers zur Behebung von Mängeln, die nach Übergabe des Produktes an den Käufer auftreten. In der Regel gewähren die Hersteller für die Produkte in der ICT-Industrie ein Jahr Garantie. Bisher waren Gewährleistungsfrist und Garantiefrist meist identisch. Neu klafft hier unter Umständen eine Lücke von einem Jahr. Dies führt nun verständlicherweise zu einer Verunsicherung im Handel. In jedem einzelnen Fall muss daher geklärt werden, ob es sich – nach Ablauf der vom Hersteller definierten Garantiezeit – um einen Gewährleistungsfall handelt.

Garantie ist also nicht Gewährleistung. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich über das Internet bzw. den jeweiligen Hersteller gut informieren.

 

 

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